Seit dem 29.4.2000 gilt das novellierte Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz AWbG in NRW. Bei einem Bildungsurlaub handelt es sich in der Regel um politische oder berufliche Weiterbildung in einer anerkannten Einrichtung die für jedermann zugänglich ist.
Anders als andere Urlaubsformen ist der Bildungsurlaub auch bei
Arbeitnehmern nicht bundesgesetzlich geregelt sondern Ländersache. In
Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es allerdings
keine Bildungsurlaubsgesetze. Die meisten anderen Länder gehen von
einer bezahlten Freistellung von meist fünf Arbeitstagen pro Jahr aus.
Mehr Informationen zum Bildungsurlaub erhalten Sie unter
bildungsurlaub.de